Für den Bau eines neuen Einfamilienhaues oder bei einem umfangreichen Umbau einer Liegenschaft wird ein Baugesuch benötigt.
I n der Schweiz dürfen gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Artikel 22, nur Bauten und Anlagen mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. In dem dazugehörigen Bewilligungsverfahren wird geprüft, dass die Bauten und Anlagen einerseits dem Zweck der Nutzungszone entsprechen, andererseits das Land erschlossen ist. Der Bund und die einzelnen Kantone legen dabei die Voraussetzungen und Richtlinien für eine Bewilligungserteilung fest. Auch bestimmen die Kantone welche Bauten nicht einer Bewilligungspflicht unterliegen. Dies betrifft meistens kleinere Nebenbauten wie Unterstände, aber auch oft sind Sanierungen ohne Nutzungsänderung oder Veränderung der Fassaden bewilligungsfrei. Die Wohngemeinden selbst legen auf Basis der kantonalen Richtlinien die konkreten Bauordnungen und Bauzonen aus. Detaillierte Auskunft zu den Bewilligungsgrundlagen kann man beim jeweiligen Bauamt der Gemeinde erhalten.
Für ein Baugesuch sind diverse Unterlagen bei der Baubehörde der Gemeinde einzureichen. Bei grösseren Bauwerken werden oft auch Nebengesuche wie beispielsweise energietechnische Massnahmennachweise, Parkplatznachweise oder Brandschutzkonzepte gefordert, welche an kantonale Fachstellen zur Beurteilung für einen Fachbericht weitergeleitet werden. Die Hauptbestandteile eines Baugesuches umfassen grundsätzlich immer ein amtlich beglaubigter Situationsplan, die Projektpläne - bei Umbauten mit Angabe von Abbruch und neuen Bestandteile - und die entsprechenden kantonalen Baugesuchsformulare.
Mit der Eingabe beim Bauamt erfolgt eine erste Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen durch die Behörden nachgefordert oder es müssen Unterlagen nachgebessert werden. Anschliessend erfolgt eine Publikation je nach Kanton für 20 bis 30 Tage. Die Unterlagen können während dessen öffentlich eingesehen werden. Die Baumassnahmen müssen während der öffentlichen Publikation bis zur Bewilligung mit Bauprofilen ausgesteckt sein. Ebenfalls können während der Publikation schriftlich und begründete Einsprachen, beispielsweise durch angrenzende Nachbarn, erhoben werden. Die zuständigen Ämter prüfen anschliessend das Projekt auf seine Bewilligungsfähigkeit und gehen auf die Einsprachen ein. Im Bewilligungsverfahrung werden die Vorschriften der Baugesetze und Bauordnungen geprüft, wie beispielsweise die Einhaltung der Gebäudeabmessungen, Gebäudehöhen oder Grenzabstände. Auch wird die Übereinstimmung der Nutzung mit dem Zonenplan verglichen. In Wohnzonen beispielsweise dürfen ausschliesslich nur Wohnbauten und keine gewerblichen Räume errichtet werden. Je nach Grösse des Bauvorhaben, kann es mehrere Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, bis schlussendlich der Gesamtbauentscheid eintrifft und somit die Baubewilligung erteilt wird.
Über all die Jahre sind die Baugesuche wesentlich komplexer geworden. Während früher einige wenige Formulare genügten, umfassen heutige Baugesuche meist bis zu mehreren hundert Seiten für Formulare und Planbeilagen. Um die vielen Papiersendungen zu reduzieren, will beispielsweise der Kanton Bern bis Ende 2020 die elektronische Eingabe eines Baugesuches «eBau» überall ermöglichen. Aufwendig gestaltet sich auch oft der Energienachweis, der bei jedem Neubau oder bei Hüllensanierungen beilegt werden muss. Diese Nachweise können meist nur noch durch spezialisierte Planungsbüro beziehungsweise Bauphysiker erstellt werden.
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Quellen
- Bild Archfinder