Mit Naturgefahren ist in allen Landesteilen zu rechnen.
E in Haus am Wasser oder ein Ferienchalet in den Bergen ist oft ein Traum vieler Bauherren. Doch nicht selten liegen solche Parzellen innerhalb eines Gefahrengebiets. Aber auch niedrig gelegenes ebenes Bauland kann bei einem Jahrhundert-Niederschlagsereignis schnell einmal unter Wasser stehen wenn der Oberflächenabfluss nicht mehr gewährleistet ist.
Zu den potentialen Naturgefahren zählen folgende Ereignisse
- Überschwemmungen
- Lawinen
- Rutschungen, Hangmuren, Murgänge
- Stein- und Blockschläge
- Bodenabsenkungen
Bewilligungsverfahren
Bei Grundstücken mit einer Einstufung in der Gefahrenkarte müssen die Massnahmen zum Schutz vor Schäden in einem Baugesuch dargelegt werden. Im Nutzungsplan der Gemeinen sind diese Gefahrenzonen definiert. Als erste Anlaufstelle dienen die Geoportale der Kantone zum Überprüfen ob die Parzelle innerhalb einer Gefahrenzone liegt.
Bei geplanten Bauvorhaben wird geraten frühst möglich mit den kantonalen Fachstellen in Kontakt zu treten um im Rahmen von Machbarkeitsstudie und Vorprojekte die notwendigen Sicherungsmassnahmen zu klären. Auch kann vor einem Bewilligungsverfahren eine Voranfrage an die entsprechenden Fachstellen gerichtet werden.
Was und wie Sie in einem Gefahrengebiet bauen dürfen, hängt davon ab, wie hoch die Gefährdung vor Ort ist.
Rotes Gefahrengebiet
Rote Gebiete sind einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Hier dürfen keine Bauten und Anlagen neu gebaut oder erweitert werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten sollen. Ein Gebäude darf nur umgebaut oder im Zweck verändert werden, wenn dadurch das Risiko vermindert wird.
Blaues Gefahrengebiet
Blaue Gebiete sind einer mittleren Gefährdung ausgesetzt. Hier sind Bauten und Anlagen nur unter bestimmten Umständen zugelassen. Namentlich muss die Gefahr durch geeignete Massnahmen soweit behoben werden, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind.
Gelbes Gefahrengebiet
Gelbe Gebiete sind einer geringen Gefährdung ausgesetzt. Hier müssen Sie nur dann bauliche Einschränkungen beachten, wenn Sie einen besonders sensiblen Bau planen. Darunter werden zum Beispiel Gebäude mit einer grossen Personenbelegung wie Heime, Schulen oder Infrastrukturbauten verstanden.
Projektierung
Mit den Vorabklärungen werden meist klare Auflagen definiert bezüglich Anordnung des Gebäudes, zur Dimensionierung von Fassaden und vielem mehr. Die Massnahmen müssen durch Fachspezialisten wie Bauingenieure und/oder Geologen begleitet werden. Beim Bauen in Gefahrenzonen können daher durchaus hohe Zusatzkosten entstehen.
Weitere Naturgefahren
In den Gefahrenkarten sind einige Naturgefahren wie meteorologische (Stürme, Hagel) oder tektonische (Erdbeben) Ereignisse nicht berücksichtigt. Weitere Details zu Erdbeben können Sie im Beitrag Archfinder Tipps - Erdbebengerechtes Bauen.