Wissenswertes zum Bauen unter Denkmalschutz und der Denkmalpflege.
I n der Schweiz ist der staatliche Schutz von Kulturdenkmäler hauptsächlich über kantonale oder städtische Fachstellen für Denkmalpflege geregelt. Ihre Aufgabe besteht darin Schutzobjekte zu erforschen, zu inventarisieren, zu bewahren und zu pflegen. Die Bestimmung zu geschützten Bauwerken werden dazu in Bau- oder spezifischen Denkmalpflegegesetzen festgehalten. Übergeordnet auf Bundesebene regelt das Natur- und Heimatschutzgesetz den Umgang mit Kulturgütern.
Im Allgemeinen werden Bauten in verschiedenen Kategorien eingeteilt. Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, definieren im Allgemeinen aber den Grad und Umfang des Schutzes. Dies kann als besonders wertvoll, mit dem Ziel die Erscheinung und die Merkmale des Gebäudes vollständig und integral zu erhalten, eingestuft werden. Oder auch nur als erhaltenswert im Inventar aufgeführt werden mit der Auflage dass nach Möglichkeit die wichtigsten ortsbaulichen Merkmale zu erhalten sind.
Wer vor hat eine geschützte Liegenschaft zu sanieren, aus- oder umzubauen kann dies grundsätzlich tun. Es ist aber ratsam die zuständige Denkmalpflege möglichst frühzeitig mit in die Planung einzubeziehen um Überraschungen in einem späteren Baugesuchsverfahren zu vermeiden. Der erstellte Fachbericht ist Bestandteil einer Baubewilligung. Ein gutes Architekturbüro kann diese Arbeitsschritte begleiten und zu einem bewilligungsfähigen Bauprojekt trotz Denkmalschutz erfolgreich verhelfen.
Je nach Objekt und Schutzgrad können durch die Schutzauflagen diverse Mehrkosten entstehen. Die Denkmalpflege kann dazu eine finanzielle Unterstützung sprechen. Berechtigt sind aber nur werterhaltende Arbeiten, zudem wird auch die Höhe des Umfangs durch die Fachstellen selbst bestimmt. Unter speziellen Umständen können teils auch die gesamten Kosten übernommen werden.
Schweiz Heimatschutz
Der Schweiz Heimatschutz ist weitherum oft aus den Medien bekannt. Im Gegensatz zu der Denkmalpflege ist dieser aber eine Non-Profit-Organisation, ein privater Verein welcher 1905 gegründet wurde. Dieser setzt sich für den Schutz und den Erhalt von Baudenkmalen in der Schweiz aus verschiedenen Epochen ein. Er begleitet Städte und Dörfer in der Siedlungsentwicklung und setzt sich politisch aktiv für die Gesetzgebung im Umgang mit der Baukultur nach seinen Zielen ein. Aufgrund der hohen Fachkompetenz, vertreten durch seine tausenden Mitglieder, fordert er mit öffentlichen Stellungnahmen und Einsprachen in Bewilligungsverfahren gute architektonische Lösungen bei Umbauten, Renovation und Neubauten.