Mit jedem umfangreicheren Bauvorhaben ist ein Energienachweis nötig.
E in Energienachweis ist bei jedem Bauanliegen zwingend den Behörden zu melden, sobald ein Neubau erstellt wird, eine Gebäudehülle saniert oder haustechnische Installationen wie Lüftungsanlagen oder Solarpanele verändert werden. Diese Unterlagen werden oft zusammen mit einem Baugesuch eingereicht.
Weitere Informationen zum Thema Baugesuch finden Sie in unserem Artikel Archfinder Tipps – Baugesuch und Baubewilligung.
Die gesetzliche Grundlage liefert die Energieverordnung EnV und das Energiegesetz EnG des Bundes und der Kantone, welche alle paar Jahre revidiert und meist auch gleichzeitig verschärft werden. Dazu wurden über 20 verschiedene Formulare für die Berechnung der Energiekennzahlen durch die Kantone gemeinsam entwickelt. Aufgrund der immer stärker steigenden Komplexität werden heutzutage Bauphysiker und Heizung-, Lüftungs- und Klimaingenieure beauftragt, diese Nachweise zu erstellen. Dabei wird hauptsächlich zwischen der Gebäudehülle und der haustechnischen Installationen Unterschieden. Nachzuweisen ist bei den Bauvorhaben jeweils der Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien, der Wärmedämmnachweis der Gebäudehülle, den Energieverbrauch der Haustechnik wie beispielsweise Heizungsanlagen, Warmwasseraufbereitung oder Lüftungsanlagen, der Verbrauch der elektrischen Energie der Beleuchtung und Weiteres.
Für kleinere Umbauten und Sanierungen gibt es auch ein vereinfachtes Verfahren nach sogenannten Standardlösungen. Diese Version weisst grundsätzlich strengere Einzelgrenzwerte auf, jedoch kann damit auf die aufwendige Gebäudesimulation des Energieverbrauches des geplanten Bauwerks verzichtet werden.
Quellen
- ENDK Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
- Bild Archfinder