Obwohl selten beachtet, ist der Gebäudeversicherungswert von elementarer Bedeutung bei grossen Schadensereignissen an Gebäuden.
B ei einem Brand oder beispielsweise bei grossen Sturmschäden an einem Gebäude kommt die Gebäudeversicherung und der damit verbundene Gebäudeversicherungswert zum Tragen. Mit dem Abschliessen der meist obligatorischen Versicherung wird das gesamte Bauwerk und sämtliche fest eingebaute Einrichtungen ab Baubeginn aufgenommen. Dabei sind aber die Grundstückskosten, die Gebäudeerschliessung, die Umgebungsgestaltung, Verschreibungskosten (wie Gebühren, Notar, etc.) sowie Baurechts- und Hypothekarzinsen nicht enthalten. Während des Bauens wächst der Versicherungsschutz mit dem Baufortschritt mit. Abgedeckt werden mit der Gebäudeversicherung alle Arbeiten im Baukostenplan (BKP) 2 Gebäude mit Baugrube, Rohbau, haustechnische Installationen (Elektriker, Sanitär, etc.), Ausbau und die dazugehörigen Honorare der Planer. Ebenfalls inbegriffen sind im BKP 5 die Gebühren für die Baubewilligung, Vervielfältigungen und Versicherungsprämien für den Bau. Detaillierte Auskunft zum Baukostenplan können Sie im Artikel Archfinder Tipps - Baukostenplan BKP entnehmen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird aus der vorübergehenden Bauzeitversicherung die Gebäudeversicherung. Weitere Informationen zu Versicherungen für und während des Bauens finden Sie im Artikel Archfinder Tipps - Bauversicherungen.
Kantonale Unterschiede
In den allermeisten Kantonen in der Schweiz ist die Gebäudeversicherung gesetzlich obligatorisch. Nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin und im Wallis gibt es keine offizielle Pflicht, ein Abschluss einer Versicherungspolice aber grundsätzlich in allen Fällen zu empfehlen. Zusätzlich, ausser in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis, ist der Abschluss bei der kantonalen Gebäudeversicherung vorgeschrieben und kann nicht über einen privaten Anbieter versichert werden.
Leistungen und Versicherungswert
Die Gebäudeversicherung kommt bei Feuer- und Elementarschäden zum Tragen und übernimmt im Schadenfall die Kosten für die Sanierungsarbeiten oder sogar den Ersatz einer Liegenschaft bei einem Totalschaden. Auch trägt sie die Kosten für Sofort- und Notmassnahmen, die zusätzlich anfallenden Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Entsorgungskosten.
Unter die Elementarschäden fallen typischerweise folgende Ereignisse:
- Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag
- Hagel, Sturmwinde, Hochwasser, Überschwemmungen
- Erdrutsche, Felsstürze, Steinschlag
- Schneedruck, Schneerutsche, Lawinen
- Explosionen
Der Versicherungswert entspricht meistens dem Gebäude zum Neuwert. Daneben gibt es noch den Zeitwert (periodische Schätzung des effektiven Wertes) oder den Abbruchwert (zb. bei Altliegenschaften). Beim geschätzten Neuwert handelt es sich um die Kosten für die Erstellung eines identischen Gebäudes in der Dimension mit dem gleichen Ausbaustandart zu den ortsüblichen Preisen per Schätzungsdatum. Der für die Steuern relevante amtliche Wert beziehungsweise der Verkehrswert kann sich deutlich davon unterscheiden und haben keinen Zusammenhang zum Versicherungswert. Der Versicherungswert wird normalerweise einmal nach dem Abschluss der Bauphase geschätzt und anschliessend periodisch durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre bei Revisionsschätzungen.
Quellen
- Bild Archfinder