Für die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro empfiehlt es sich die zu erbringenden Leistungen vertraglich zu vereinbaren. Der SIA, der schweizerische Ingenieur- und Architektenverein, bietet seit langem dazu einen Mustervertrag an, der diverse Themen, welche während allen Planungs- und Bauphasen anfallen, zwischen Bauherren und Architekten behandelt.
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ls Basis für den "Vertrag für Architekturleistungen Nr. 1002" dient die SIA Norm 102 "Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten". In dem mehrseitigen Vorlage-Dokument sind die Leistungen des Architekten detailliert aufgeführt und bildet eine Basis für beide Parteien. Einen Abschluss eines Architektenvertrages empfiehlt sich somit für jeden Bauherr. Dieser muss aber individuell auf das jeweilige Bauobjekt abgestimmt und sollte zusammen mit dem Architekten besprochen werden. Eine wichtige Position für viele Bauherren ist im Vertragsdokument auch die Regelung der Kosten und Honorarleistungen. Während des Bauens müssen sehr viele Entscheide getroffen werden. Häufig sind diese auch mit Planungsänderungen verbunden, welche sich stark auf die Kosten auswirken können. Der Architektenvertrag hilft dabei die Kostenansprüche klar zu regeln.
Quellen
- SIA Verträge
- SIA 1001/1 Planer- / Bauleitungsvertrag (docx)
- Bild Archfinder