Die allgemeinen Regeln für die Planung und die Konstruktion von Treppen in der Architektur.
I n früheren Zeiten dienten Treppen als Ort der Repräsentation, heute sind sie auf Ihre Funktion der Erschliessung der einzelnen Geschosse reduziert. Ein einfacher gerader Treppenlauf, eine Wendeltreppe, Pyramiden- oder Kegeltreppe, oft bei historischen Gebäuden, oder eine Sambatreppe mit abwechselnd links und rechts halbierten Auftritten in einer Dachwohnung, all diese Formen können das Erscheinungsbild eines Raumes jedoch massgeblich prägen. Eine Sorgfältige Planung der Treppe berücksichtigt daher auch nebst der Form die Bewegungs- und Lichtführung im Raum.
Auch bei der Konstruktion, der Aufhängung der einzelnen Tritte sind technisch vielfältige Lösungen möglich:
- Wangentreppen, mit seitlichem Tragprofil und dazwischen liegenden Trittstufen, der Klassiker unter den Treppenformen welcher gerade im Holzbau seit Jahrhunderten gebaut wird
- Holmtreppen, die Tragkonstruktion, meist einem Balken aus Holz, Stahl oder Beton, liegt unter den Stufen. Bei Holmtreppen wird auch von aufgesattelten Treppen gesprochen
- Faltwerke, die einzelnen Trittstufen sind mit den Setzstufen, dem vertikalen Stufenelement, als geschlossenes Element verbunden.
- Freitragende Treppen oder Tragbolzentreppen, die Stufen werden mittels Bolzen oder Sprossen aufgehängt.
- Auskragende Treppen, die Stufen ragen einzeln aus einer Wand hervor und bieten eine faszinierende Optik.
- Elementtreppen, meist aus Beton oder Kunststein, werden diese in Werkhallen vorgefertigten auf der Baustelle nur noch eingehängt.
Nebst den Formen und der Materialisierung sind in der Planung von Treppen diverse Empfehlungen und Normen zu berücksichtigen. Beim Auftritt und der Steigung der einzelnen Stufen hilft eine Schrittmassformel
2 * s + a = 61 – 65 cm
Damit ergeben sich ergonomische Stufenabmessungen mit Auftritten (a) von 26 – 29 cm, beziehungsweise 17 – 19 cm Steigungen (s) um bequem die Geschosse überwinden zu können. Keller- oder Estrichtreppen können aber auch schon einmal 21 / 21 cm betragen. Im Öffentlichen Raum werden dagegen flachere Treppenverhältnisse gesucht.
Zusätzlich gilt in Mehrfamilienhäuser und öffentlichen Gebäude eine Mindestlaufbreite von 1.20 Meter. Im privaten Wohnungsbau genügen auch 90 cm Breite Treppenanlagen.
Eine gute Beleuchtung oder Kontraste im Material selbst helfen, dass Unfälle vermieden werden und die einzelnen Stufen gut sichtbar sind. Bei der Treppendurchgangshöhe sollte eine Lichte Höhe von 2.10 Meter nicht unterschritten werden um sich nicht beim Treppensteigen den Kopf anzuschlagen.
Quellen
- bfu bpa upi Fachdokumentation 2.007 Treppen 2020 (pdf)
- Bild Archfinder