Mit dem Submissionsverfahren werden Angebote von Bauunternehmen für die Ausführung von Bauarbeiten vergeben.
A ls Grundlage für die Durchführung einer Submission empfiehlt es sich auf die im Baugewerbe anerkannte Norm SIA 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes zurück zu greifen. Darin sind weiter auch die Leistungen und Pflichten für die Vergabe und die anschliessenden Werkverträge zwischen Bauherren und Bauunternehmer geregelt.
In einem ersten Schritt halten die Architekten und Planer die auf dem Bau zu erbringenden Arbeiten dazu in einem Leistungsverzeichnis oder Devis fest. Die Wünsche der Bauherrschaft für die Gestaltung, Materialwahl, Ausführungsqualität und Detailausführungen sollten darin möglichst frühzeitig definiert werden um einen präzisen Beschrieb erstellen zu können. Damit erfolgt auch eine genauere Kostenkalkulation durch die Bauunternehmen und eine exaktere Kostenkontrolle der kommenden Bauarbeiten.
Das Ausschreibungspaket mit Leistungsverzeichnis, Allgemeinen Bau- und Vertragsbedingungen oder auch allfälligen Planunterlagen wird folgend an die durch die Bauherrschaft ausgewählten Unternehmen wie beispielsweise Dachdecker, Schreiner oder Maler verschickt. Meistens können die beauftragten Planer auch Unternehmen empfehlen mit denen Sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Da oft die eingereichten Angebote stark im Preis differenzieren empfiehlt es sich jeweils mindestens drei unterschiedliche Baufirmen in den einzelnen Arbeitsgattungen anzufragen. Bei grösseren Arbeitsgattungen wie unter anderem dem Baumeister sollten zusätzliche Unternehmen angefragt werden.
Nach der Prüfung und Korrektur der Eingaben erstellen die Architekten einen Vergabevorschlag mit der nach Ihnen passendsten Firma. Auf Wunsch der Bauherrschaft kann zusätzlich auch ein Abgebotsverfahren durchgeführt werden. Dazu erhalten die Unternehmer die Möglichkeit in einer Nachverhandlung ihre Preise, oft in Form von zusätzlichen Rabatten, nochmals zu korrigieren. Die Bauherrschaft erteilt dann mit Ihrer Auswahl die definitive Auftragsvergabe an die von Ihnen gewählten Unternehmen. Die Arbeitsvergabe an den Unternehmer kann mündlich erfolgen, bevorzugt sollte aber in jedem Fall ein schriftlicher Werkvertrag auf Basis der Norm SIA 118 sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Archfinder Tipps - Werkvertrag.
Quellen
- Bild Archfinder