Für die entgeltlichen Ausführungen von Bauleistungen ist ein Werkvertrag nach SIA Norm 118 zwischen dem Bauherrn und den einzelnen Baufirmen abzuschliessen.
I m schweizerischen Obligationsrecht (Art. 363 ff.) ist der Werkvertrag allgemeingültig geregelt. Um die vielen Aspekte im Bauwesen zu berücksichtigen hat sich die Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten durch den schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein als baubezogene Vertragsbasis etabliert. Ein Werkvertrag mit einem Unternehmen sollte daher, wenn möglich immer auf dessen Basis erstellt werden. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass die Norm SIA 118 im Werkvertrag erwähnt wird, andernfalls wird diese nicht angewandt. Die meisten Architekturbüros in der Schweiz haben bereits entsprechende Vorlagen um Verträge zwischen Bauherren und Unternehmer auszustellen. Der SIA selbst bietet ebenfalls eine Werkvertrags-Vorlage an.
Die Vertragsnehmer (Parteien) bei einem Werkvertrag sind die Bauherren als Besteller eines Werkes und der Unternehmer als ausführender des Werkes. Im Regelfall tritt als dritte Partei die Bauleitung auf, welche den Bauherrn vertritt. Ein Werkvertrag kann wie alle anderen Verträge auch mündlich oder durch ein entsprechendes Verhalten abgeschlossen werden. Die SIA Norm 118 erfordert grundsätzlich keine besondere Form des Abschlusses.
Auf Seiten des Unternehmers steht die Leistungspflicht die geschuldeten Bauarbeiten auszuführen, mit oder ohne das benötigte Material (Lieferung durch Dritte). Auch in seiner Pflicht ist es die vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten. Dazu dient das Bauprogramm mit den zeitlich definierten Fortschritten der Arbeiten. Das Werk muss zudem Mängelfrei abgeschlossen werden, andernfalls gilt die Mängelhaftung, welche wiederum in der Norm ausführlich geregelt ist. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Archfinder Tipps - Bauabnahme und Garantieleistungen. Auf Seiten des Bauherrn steht die Verpflichtung die erbrachten Leistungen des Unternehmers zu entgelten. Auch hier führt die SIA Norm 118 zahlreiche Arten der Abrechnungen auf. In unserem Beitrag Archfinder Tipps - Unternehmerrechnungen finden Sie mehr dazu.
Quellen
- SIA Vertragsformulare
- SIA 1023/2013 Werkvertrag (pdf)
- Bild Archfinder