Wer nach dem Jahreswechsel vor hatte seine Liegenschaft zu sanieren, könnte profitieren bis 2020 zu warten.
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etzten Frühling hatte der Bundesrat die finale Version der totalrevidierten Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet. Die darin neu enthaltenen Abzüge der direkten Bundessteuer sind als zusätzliche Anreize für Hausbesitzer gedacht, um die Energieeffizienz mit Gebäudesanierungen und Neubauten zu steigern. Die Verordnung wird ab dem 1. Januar 2020 rechtskräftig und soll mithelfen die Energiestrategie 2050 umzusetzen.
Hauptsächlich können neu auch Ausgaben für energiesparende Investitionen auf drei aufeinander folgende Steuerperioden verteilt werden. Dies, falls die Abzüge steuerlich nicht vollständig berücksichtig werden können. Auch können Kosten für Abbruch- und Demontagearbeiten unter diversen Bedingungen angegeben werden. Altlastensanierungen von Böden, Geländeverschiebungen oder Aushubarbeiten bei Ersatzneubauten sind jedoch nicht abzugsberechtigt. Bei einem Gebäudeersatz muss zudem die gleiche Nutzung wieder gegeben sein und innerhalb angemessener Frist erstellt werden.
Quellen
- admin.ch Medienmitteilung
- Bild Archfinder