Während der kostenintensiven Bauphase ist es empfehlenswert die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.
A uf einer Baustelle sind viele Akteure beschäftigt. Hierbei kann auch schnell einmal ein Fehler entstehen oder es kann sogar zu einem weitreichenden Schaden führen. Daher empfiehlt es sich vor dem Bauen die folgenden vier verschiedenen Versicherungsarten zu prüfen. Auch kann häufig der beauftragen Planer oder Architekten damit behilflich sein.
Bauzeitversicherung
Das Risiko während des Bauens ist für Elementar- und Feuerschäden wesentlich höher als im Alltag. Durch einen Sturm kann beispielsweise eine noch nicht fertig gestellte Mauer einstürzen oder ein Brand entsteht bei noch unzureichend geschützten Bauteilen. Durch die Deckung von solchen Schäden ist die Bauzeitversicherung die wichtigste Bauversicherung und ist in nahezu allen Fällen zu empfehlen. Ausserdem ist in Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung der Abschluss obligatorisch. Die Prämienkosten belaufen sich oft zu einem reduzierten Prämienansatz der normalen Grundversicherung während der Bauphase.
Bauwesenversicherung
Durch Schadensereignisse, wie beispielsweise bei einem Einsturz einer Betondecke, kann das Bauwerk stark beschädigt oder sogar zerstört werden. Mit einer Bauwesensversicherung werden Kosten der Sachschäden und auch Folgekosten, die durch Reparaturen und durch die wieder Instandstellung anfallen, übernommen. Zudem hilft dies meist ohne weitreichende Verzögerung den Bau fortzuführen können. Die Versicherungen überprüfen erst nachträglich welcher Teilnehmer eine Schuld trägt. Auch diese Versicherung ist sehr zu empfehlen da Folgeereignisse meistens mit hohen Kosten verbunden sind. Die Versicherungsprämie beläuft sich im Normalfall im Promilebereich der Bausumme.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Liegenschaft für Schäden, welche während der Bauarbeiten durch das Gebäude an Dritten erfolgen, vollumfänglich haftbar. Dies auch wenn durch Ihn selbst kein Verschulden zu Lasten kommt. Dies betrifft Personenschäden, z.B. Verletzung eines Nachbars oder eines Passanten, oder Sachschäden an benachbarten Gebäude oder Grundstücken. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Folgen durch solche Schadensereignisse ab. Vielfach ist auch ein Rechtsschutz für unberechtigte oder überhöhte Ansprüche Dritter inbegriffen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben und sollte je nach Risiko beurteilt werden. Bei einer reinen Innensanierung ist das Risiko an Schäden wesentlich geringer als bei einem Neubau mit Baugrube und Kraninstallation. Wobei auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung die Prämien meist im Promilebereich der Bausumme liegen und somit ein Vertragsabschluss nicht schaden kann.
Baugarantieversicherung
Während der üblichen Garantiezeit von 2 Jahren haftet der Unternehmer für auftretende Baumängel. Es kann aber auch vorkommen, dass sich Bauherr und Unternehmer nicht einig sind, was gemacht werden muss oder wer für einen Mangel verantwortlich ist. Mit einer Baugarantieversicherung beurteilt die Versicherung den vorliegenden Mangel und beschliesst die entsprechenden Massnahmen. Damit sind sowohl der Bauherr wie auch der Unternehmer geschützt. Diese Art der Versicherung wird eher selten abgeschlossen. Die allermeisten Unternehmer sind daran interessiert einen Mangel gütlich zu beheben um auch zukünftige bei Aufträgen berücksichtig zu werden oder Empfehlungen zu erhalten.
Quellen
- Bild Archfinder