Obwohl freiwillig, eine lohnende Investition zur Prävention von Gebäude- und Personenschäden.
I n der Schweiz werden jährlich durchschnittlich um die 70'000 Blitzeinschläge erfasst, mit Nebenblitzen sind es mehr als doppelt so viele. Dabei sind sie verantwortlich für rund ein Drittel aller Schadensmeldungen an Gebäuden. Eine Blitzschutzanlage dient nicht nur zum Schutz vor einem direkten Blitzeinschlag denn dieser kann sich auch noch bis zu 2 Kilometer von der Einschlagsstelle entfernt auf die im Haushalt vorhanden elektronischen Geräte auswirken. Die eingesetzten Schutzsysteme verhindern in diesem Fall beispielsweise Funkenbildungen in Stromleitungen und Apparaten, welche wiederum zu Bränden führen.
Vorschriften, Installation, Kosten
Der Blitzschutz ist in den allermeisten Kantonen nur für einzelne wenige Gebäudekategorien wie beispielsweise grosse Versammlungsräume, Beherbergungsbetriebe wie Spitäler, Hotels oder Heime, oder auch Hochhäuser gesetzlich vorgeschrieben. Als Hauseigentümer ist die Errichtung daher fast immer ein freiwilliger Entscheid. In der Schweiz hat deshalb der allergrösste Teil der Wohnhäuser keine Blitzschutzanlage installiert. Die Planung und die Installation bei einem Gebäude darf nur von zertifizierten Blitzschutzfachkräften vorgenommen werden. Vor Baubeginn muss bei der Gebäudeversicherung (mehr Informationen zu Gebäudeversicherung unter Archfinder Tipps - Gebäudeversicherungen) meist ein Schutzkonzept eingereicht und genehmigt werden. Dafür gibt es vielfach eine Reduktion auf die Gebäudeversicherungsprämien oder teilweise sogar eine Übernahme eines Anteils der Erstellungskosten. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Installation einer Blitzschutzanlage sehr sinnvoll ist. Auf die Gesamtkosten eines Einfamilienhauses fällt eine Blitzschutzanlage mit durchschnittlich 4'000 Franken (Neubau) kaum ins Gewicht, diese kann jedoch Schäden von hunderttausende von Franken verhindern. Auch im Unterhalt verursacht eine Blitzschutzanlage kaum Kosten. Lediglich sollte die Anlage im Schnitt alle 10 Jahre einmal oder vor allem nach einem Blitzschlag kontrolliert werden.
Bestandteile des Blitzschutzes in und ums Haus
- Fangeinrichtungs- und Ableitungssystem, welche die Energie von bis zu 200'000 Ampere in eine Erdungsanlage abführen, besser bekannt unter der Bezeichnung Blitzableiter
- Erdungssysteme welche die Energie ins Erdreich abgeben
- Potentialausgleichsysteme als Schnittstelle zwischen dem äusseren und inneren Blitzschutz um einen Schutz gegen einen elektrischen Schlag zu verhindern
- Überspannungsschutzsysteme im Innern damit es nicht zu Kurzschlüssen kommt.
Photovoltaikanlagen
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Dach verpflichtet nicht zu einer Installation beziehungsweise nachträglichen Errichtung einer Blitzschutzanlage. Lediglich vorgeschrieben ist die Verlegung eines Potenzialausgleich bis zur Hauptverteilung. Wenn eine Blitzschutzanlage jedoch vorhanden ist, ist die korrekte Einbindung der PV-Anlage notwendig und durch einen Fachbetrieb auszuführen.
Quellen
- Bild Archfinder